Behutsam zum Arzt und zurück.
Wir bringen Sie in Hagen sicher zu Arztterminen, ambulanten Behandlungen und in Kliniken – und übernehmen auf Wunsch die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
So einfach geht's
- Ihr Arzt stellt eine Verordnung einer Krankenbeförderung aus (Muster 4)
- Je nach Fahrt genehmigt Ihre Krankenkasse die Verordnung vorab – wir beraten Sie gern, ob das nötig ist
- Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung (sofern nicht befreit)
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern
Auch Fahrten für Berufsgenossenschaften (Arbeits- und Wegeunfälle) führen wir durch und rechnen direkt ab.

Typische Krankenfahrten
Stationäre Aufnahmen und Entlassungen, ambulante Operationen mit Vor- und Nachbehandlung, Fahrten zu Fachärzten, Bestrahlung und Chemotherapie – in Hagen und Umgebung.
Mobilitätseingeschränkt?
Mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG, Bl, H) oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung bzw. Pflegegrad 4/5 sind auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen genehmigungsfähig. Wir helfen beim Ein- und Aussteigen und begleiten Sie bis zur Anmeldung.
In zwei Schritten zur Krankenfahrt
Sagen Sie uns, worum es geht und was Sie brauchen – wir zeigen Ihnen, welches Fahrzeug wir einplanen und wie wir die Fahrt vorbereiten. Danach nur noch die Fahrtdaten eintragen.
Sie sind unsicher, ob Ihre Krankenkasse die Verordnung vorab genehmigen muss? Rufen Sie uns kurz an – wir beraten Sie gern und sagen Ihnen, welche Fahrten genehmigungsfrei sind.
MG ZS Hybrid
Erhöhter, bequemer Einstieg – angenehm, wenn das Aussteigen schwerfällt.
Krankenfahrt unverbindlich anfragen
Wir melden uns telefonisch bei Ihnen und klären dabei auch, ob Ihre Verordnung vorab genehmigt werden muss.
Krankenfahrten in Hagen mit Kassenabrechnung
Als erfahrenes Taxiunternehmen führen wir täglich Krankenfahrten in Hagen durch – zu Hausärzten, Fachärzten und Kliniken. Mit einer ärztlichen Verordnung (Krankenbeförderungsschein) rechnen wir die Fahrt direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Fahrpreises (mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt), sofern Sie nicht zuzahlungsbefreit sind. Rufen Sie uns an – wir erklären Ihnen gern, welche Fahrten genehmigungsfrei sind.
- Hausärzte
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